Wie werde ich Mitglied im YCRM ?
Liebe Wassersportfreunde.
Sie interessieren sich für eine Mitgliedschaft in unserem Verein?
Ein aktives Interesse am Wassersport (Segel / Motor) sollte bestehen. Vorkenntnisse in dieser Sportart sind nicht Voraussetzung, da der YCRM für Anfänger und Fortgeschrittenen entsprechende Kurse anbietet, wo das nötige Wissen in Theorie und auch die Praxis erworben und erweitert werden kann.
Sollten Sie schon ein Segelboot besitzen so ist zu beachten, das der YCRM eine bestimmte Boots-Klassenpolitik verfolgt, d.h. es werden bevorzugt nur Mitgliedschaften an Bootseigner erteilt, deren Bootsklasse auch schon im YCRM vertreten sind.
Sollten sie Fragen zu den Vereinsbeiträgen oder anderen Kosten haben, wenden sie sich bitte an unseren Schatzmeister.
Der Bewerber um die Mitgliedschaft im YCRM hat alle Rechte und Pflichten und ist zunächst Mitglied auf Probe für ein Jahr. Während dieser Zeit kann die Mitgliedschaft ohne Angaben von Gründen mit sofortiger Wirkung gekündigt werden (Dieses Prozedere ist reine Formalie und ist in der Vergangenheit auch noch nicht eingetreten). Nach Ablauf des Jahr entscheidet der Vorstand über die Aufnahme nach vorherigem öffentlichem Aushang des Bewerbungsbogens.
Der Bewerber hat zunächst nur ein Sitz in der Mitgliederversammlung, aber noch kein Stimmrecht.
Ordentliche Mitglieder sind natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, nicht Anwärter sind und die Satzung und die besonderen Clubordnungen anerkennen. Sie haben Sitz und Stimme in der Mitgliederversammlung und sind in die satzungsmäßigen Organe wählbar.
Familienmitglieder können nur Ehepartner, bzw. Lebenspartner von ordentlichen Mitgliedern werden. Sie haben die Rechte und Pflichten eines ordentlichen Mitglieds.
Fördernde Mitglieder sind natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, sich zu den Zielen des Clubs bekennen und im Club keinen Liegeplatz oder Standerschein beanspruchen. Sie haben die Rechte und Pflichten eines ordentlichen Mitglieds mit Ausnahme des Stimrechts sowie der Wählbarkeit in die satzungsmäßigen Organe.
Jugendmitglied sind Personen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Sie verwalten sich gemäß § 21 selbst, haben Sitz in der Mitgliederversammlung und als Jugendsprecher/in beratende Stimme im Vorstand und sind wählbar als Jugendsprecher/in. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres werden sie ordentliche Mitglieder.
Du bist Schüler /in oder Student /in in der Ausildung?
Dann kannst Du Jugendmitglied im YCRM werden und bei unseren Segelkursen und Veranstaltungen mitmachen. Clubeigene Boote stehen für Übungs - und Trainingsstunden nach vorheriger Absprache mit dem Kursleiter /in zur Verfügung. Und wenn Du ein eigenes Schiff hast, dann bring es mit.
Zu teuer ........... sagen deine Eltern?
Stimmt nicht, denn als Jugendmitglied zahlst Du keine Aufnahmegebühr und niedrige Beiträge.
Ehrenmitglieder werden von der Mitgliederversammlung ernannt. Dies geschiet in Anerkennung besonderer Verdienste um das Wohl des Clubs oder die Förderung des Segel - und / oder Motorbootsports. Sie sind von allen Beiträgen, nicht aber von den Nutzungsgebühren für Clubeinrichtungen befreit und haben darüber hinaus alle Rechte von ordentlichen Mitgliedern.
Anwärter / innen sind Personen, die einen Antrag auf Beitritt zum Club als ordentliches Mitglied gestellt haben, und deren Aufnahme der Vorstand beschlossen hat. Anwärter / innen haben die Rechte und Pflichten eines ordentlichen Mitglieds mit Ausnahme des Stimmrechts. Die Dauer der Mitgliedschaft als Anwärter / in beträgt 1 Jahr ab Beginn der Mitgliedschaft (Probejahr). Alsdann geht die Mitgliedschaft in die eines ordentlichen Mitglieds über, sofern seitens des Vorstandes keine andere Entscheidung getroffen wurde.
Bootseigner müssen Anwärter / in , ordentliches oder Jugendmitglied sein.