corona 4970836 1920 ycrm350pxWir leben wirklich nicht nur in einer ungesunden Zeit sondern auch in einer aufregenden Zeit:

Wie aus Presse, Rundfunk etc. bekannt, hat die Bundesregierung die Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie gelockert. Dies erfolgt nun auch für unseren Yacht-Club.

Das Sport- und Bäderamt hat per Email die neuen Umstände erläutert:

  1. Die Schließung des Vereinsgelände ist seit Montag aufgehoben! Das Betreten darf nicht mit mehr als 2 Personen mit einem Mindestabstand von 1,5 Metern stattfinden, d.h. keine Ansammlung vieler Personen, es sei denn, diese leben in einer häuslichen Gemeinschaft (z.B. Familien) zusammen.
  2. Es darf gesegelt werden, Einhand, allerdings bei 2-Mannbooten mit dem Mindestabstand zwischen den Personen von 1,5 Metern. Für das Jugendtraining gelten die gleichen Regeln, was die Durchführung für uns schwierig gestaltet.
  3. Es darf Motorboot gefahren werden.
  4. Da bei einem Einbringen der Steganlagen der beschriebene Mindestabstand zeitweise nicht einzuhalten ist, ist dies untersagt!
  5. Die o.g. Segel- und Motorboote können über die Slipanlage zu Wasser gebracht werden.


Grundsätzlich ist zu sagen, dass bei Zuwiderhandlung das Ordnungsamt Bußgelder in beträchtlicher Höhe von den einzelnen Personen verlangt.
Diese Regelung gilt bis zum 4. Mai 2020. Sollte sich bis dahin die Infektionszahl wieder deutlich erhöht haben, wird die Stadt den Status von vor dem 20. April wieder aktivieren.

Gleichzeitig wird aufgrund der Tatsache, dass keine großen Personenansammlungen statthaft sind, das geplante Ansegeln am 1. Mai auf unbestimmte Zeit verschoben.
Das Clubhaus und die Gastronomie bleiben bis auf Weiteres geschlossen!